bizz energy Dezember 2017/Januar 2018
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In Deutschland geltende Beschränkungen beim Import von Ökostrom sind mit dem EU-Recht vereinbar. Durch ein jetzt gefälltes Urteil des Europäischen Gerichtshofs nimmt das EEG eine wichtige Hürde.
Am Dienstag entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass EU-Staaten nicht zur Förderung erneuerbarer Energien in anderen Ländern verpflichtet sind.
Der EuGH gab der schwedischen Regierung Recht. Die hatte sich gegen die Subventions-Forderung des Windparkbetreibers Ålands Vindkraft aus dem Nachbarland Finnland gewehrt.
Damit sind die in Deutschland geltenden Importbeschränkungen für Ökostrom mit europäischem Recht vereinbar. Befürchtungen, Unternehmen aus anderen EU-Staaten könnten von der deutschen EEG-Umlage profitieren, haben sich nicht bestätigt.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt das Urteil: „Die Sorge des BDEW, dass das EuGH-Urteil zu einer unkoordinierten Öffnung der nationalen Fördersysteme führen könnte, wurde erfreulicherweise nicht bestätigt.“
Zustimmung erhält das Urteil auch von dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI): „Der Europäische Gerichtshof stärkt mit seinem heutigen Urteil im Åland-Fall die nationale Souveränität in der Energiepolitik."
„Durch diese Klarstellung von höchster Stelle haben Europas Regierungen, aber auch die Investoren in erneuerbare Energien Rechts- und Planungssicherheit." Das gäbe der Energiewende neuen Schub, meint der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE).
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